Einkaufsbedingungen
Any and all purchases by Buyer of Goods and Services, as defined hereafter, shall be subject to all the terms and conditions set forth below (the “Terms and Conditions of Purchase”) to the extent such terms and conditions are not incompatible with the provisions which may be contained in a written contract between Buyer and Seller. No other terms and conditions of Seller that may be referred to in Seller’s order acknowledgement and/or any other document issued by Seller shall apply, even if these have not been rejected explicitly by Buyer.
1. Definitionen – Rangfolge – Kaufvertragsannahme
1.1 Wie hierin verwendet:
"Bestellung" bezieht sich auf das Bestellungsformular sowie alle Anhänge (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf diese Einkaufsbedingungen, die Spezifikationen, Zeichnungen und andere Dokumente) und/oder Änderungen, die vom Käufer an den Verkäufer für den Kauf von Waren und Dienstleistungen ausgestellt wurden.
"Waren und Dienstleistungen" bezieht sich auf alle unter der Bestellung bestellten und darin spezifizierten Artikel.
"Preis" bezieht sich auf den in der Bestellung angegebene Preis für die Waren und Dienstleistungen.
1.2 Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Dokumenten, die die Bestellung bilden, informiert der Verkäufer den Käufer über einen solchen Widerspruch. Die Rangfolge zur Beilegung eines solchen Widerspruchs ist wie folgt: (a) das Bestellungsformular, wie geändert, (b) die Anhänge zum Bestellungsformular, wie geändert, und (c) diese Einkaufsbedingungen.
1.3 Das Versäumnis des Verkäufers, gegen die Bestellvereinbarung des Käufers innerhalb von acht (8) Tagen ab dem Datum der betreffenden Bestellung Einspruch zu erheben oder sie abzulehnen, giilt als bedingungslose Annahme desselben seitens des Verkäufers. Falls die Auftragsbestätigung des Verkäufers Ausnahmen oder Anmerkungen zur Bestellung des Käufers enthält, kann der Käufer die Bestellung stornieren, ohne dabei irgendwelche Haftung zu übernehmen, ohne dass ihm daraus irgendwelche Verpflichtungen entstehen.
2. Spezifikationen, Zeichnungen, technische Dokumentationen und andere Unterlagen
Die Spezifikationen, Zeichnungen, technischen Unterlagen und sonstigen Dokumente sowie sämtliche Modelle, Formen, Matrizen, Werkzeuge und sonstigen Gegenstände, die vom Käufer im Rahmen der Bestellung geliefert oder bezahlt werden, sind ausschließliches Eigentum des Käufers und dürfen vom Verkäufer ausschließlich im Zusammenhang mit der Herstellung und Erbringung der Waren und Dienstleistungen verwendet werden. Die Genehmigung für die Nutzung dieser Spezifikationen, Zeichnungen, technischen Unterlagen und sonstigen Gegenstände durch den Käufer entbindet den Verkäufer nicht von seinen Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten im Rahmen der Bestellung.
3. Änderungen
Ohne die Bestellung ungültig zu machen, kann der Käufer jederzeit Änderungen an den Waren und Dienstleistungen, am Lieferumfang, an den Spezifikationen, Zeichnungen, technischen Unterlagen und anderen Dokumenten sowie an Modellen, Formen, Matrizen, Werkzeugen und anderen Gegenständen vornehmen, zusätzliche Anweisungen erteilen, den Verkäufer auffordern, zusätzliche Arbeiten auszuführen oder bestimmte Waren und Dienstleistungen oder einen Teil davon wegzulassen, und der Verkäufer hat einer solchen Aufforderung unverzüglich nachzukommen. Eine Anpassung des Preises, der Lieferzeit oder einer anderen Bestimmung, die sich aus einer solchen Änderung, Hinzufügung oder Auslassung ergibt, ist zwischen Käufer und Verkäufer schriftlich zu vereinbaren. Der Verkäufer darf keine Änderungen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers vornehmen.
4. Zulassungen – Lizenzen
Der Verkäufer ist verpflichtet, alle Normen, Vorschriften und Bestimmungen (insbesondere technische Normen, Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften, Einfuhr- und Ausfuhrkontrollvorschriften, ...) einzuhalten, die für die vom Käufer bestellten Waren und Dienstleistungen gelten. Der Verkäufer ist verpflichtet, auf seine Kosten alle Lizenzen und Genehmigungen, Zertifikate, Bescheinigungen und andere Dokumente zu beschaffen und alle Prüfungen durchzuführen, die gemäß den geltenden Normen, Vorschriften und Bestimmungen erforderlich sind. Eine diesbezügliche Verzögerung seitens der Behörden gilt nicht als Fall von höherer Gewalt.
5. Unterauftragsvergabe – Unterlieferung
Die Vergabe von Unteraufträgen oder Unterlieferungen durch den Verkäufer bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Käufers. Im Falle einer nicht genehmigten Vergabe von Unteraufträgen oder Unterlieferungen durch den Verkäufer ist der Käufer nicht verpflichtet, die von einem nicht genehmigten Unterauftragnehmer oder Lieferanten gelieferten Waren und Dienstleistungen entgegenzunehmen und den Preis dafür zu zahlen. Die Genehmigung des Käufers entbindet den Verkäufer nicht von seiner Verantwortung für die von einem Subunternehmen oder Lieferanten des Verkäufers gelieferten Waren und Dienstleistungen. Der Verkäufer ist jederzeit für die Leitung und Kontrolle seiner Subunternehmer und Lieferanten verantwortlich und muss seine Subunternehmer veranlassen, die internen Richtlinien und Verfahren des Käufers einzuhalten, während sie sich auf dem Gelände des Käufers aufhalten.
6. Versand, Inspektion und Prüfung
6.1 Der Verkäufer teilt dem Käufer mindestens zehn (10) Werktage im Voraus schriftlich mit, dass die Waren und Dienstleistungen zur Inspektion und/oder Prüfung gemäß den Bestimmungen der Bestellung bereitstehen, oder, falls dies nicht der Fall ist, eine solche Inspektion und/oder Prüfung, die zumindest der allgemein anerkannten Praxis für die betreffende Art von Waren und Dienstleistungen entspricht. Nach Wahl des Käufers wird die Inspektion und/oder Prüfung der Waren und Dienstleistungen in den Einrichtungen des Käufers und/oder in den Einrichtungen des Verkäufers durchgeführt. Im letzteren Fall kann der Käufer der Inspektion und/oder Prüfung auf seine Kosten beiwohnen. Unverzüglich nach Abschluss der Inspektion und Prüfung hat der Verkäufer dem Käufer einen schriftlichen Bericht hierüber zu übermitteln. Alle Kosten im Zusammenhang mit der Inspektion und/oder Prüfung und dem schriftlichen Bericht gelten als im Preis enthalten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
6.2 Während der normalen Arbeitszeiten oder zu anderen einvernehmlich festgelegten Zeiten wird dem Käufer oder seinem Beauftragten Zugang zu den Geschäftsräumen des Verkäufers und/oder den Geschäftsräumen der Subunternehmer und Lieferanten des Verkäufers gewährt, wo sich die Waren befinden und/oder die Dienstleistungen erbracht werden, um den Fortschritt aller Arbeiten im Zusammenhang mit den Waren und Dienstleistungen zu überwachen und/oder die Waren und Dienstleistungen in allen Stadien des Produktions- und/oder Leistungsprozesses zu inspizieren und/oder zu testen und/oder alle Lizenzen und Genehmigungen, Zertifikate, Bescheinigungen und sonstigen Dokumente zu überprüfen, die in der Bestellung angegeben sind oder, falls nicht vorhanden, für die betreffende Art von Waren und Dienstleistungen allgemein erforderlich sind. Der Verkäufer stellt dem Käufer oder seinem Beauftragten auf seine Kosten alle Werkzeuge, Instrumente, Einrichtungen, Dienstleistungen und Arbeitskräfte für die Durchführung solcher Inspektionen und/oder Prüfungen zur Verfügung.
6.3 Jegliche Inspektion und/oder Prüfung der Waren und Dienstleistungen, der damit zusammenhängenden Arbeiten und/oder aller Modelle, Formen, Matrizen, Werkzeuge und sonstiger damit zusammenhängender Gegenstände und/oder die Prüfung von Lizenzen und Genehmigungen, Zertifikaten, Bescheinigungen, Zeichnungen, technischen Unterlagen und sonstigen Dokumenten, die sich auf die Waren und Dienstleistungen beziehen, stellen weder eine endgültige Abnahme der Waren und Dienstleistungen oder eines Teils davon dar, noch können sie als solche angesehen werden, noch entbinden sie den Verkäufer von seinen Verpflichtungen aus der Bestellung.
7. Verpackung und Kennzeichnung
Der Verkäufer hat die Waren gemäß den Anforderungen des Käufers für den Transport zu ihrem endgültigen Bestimmungsort und/oder für eine längere Lagerung angemessen zu schützen, zu verpacken und zu kennzeichnen, und, falls dies nicht der Fall ist, zumindest unter Bedingungen, die der allgemein anerkannten Praxis für die betreffende Art von Waren entsprechen.
Jedes Packstück ist zu nummerieren und mit der Bestellnummer des Käufers, der Lagernummer und allen anderen in der Bestellung angegebenen Zeichen zu versehen. An der Außenseite jedes Packstücks ist in einer wasserdichten Hülle eine detaillierte Liste des Inhalts zu befestigen. Alle Kosten für diesen Schutz, die Verpackung und die Kennzeichnung gelten als im Preis enthalten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
8. Abnahme – Lieferfristen und -bedingungen, -zertifikate
8.1 Die Abnahme der Waren und Dienstleistungen erfolgt vorbehaltlich des erfolgreichen Abschlusses der in der Bestellung festgelegten Abnahmeverfahren und Tests. Falls die Bestellung keine spezifischen Abnahmeverfahren und -tests vorsieht, gilt das Versäumnis des Käufers, die betreffenden Waren und/oder Dienstleistungen innerhalb von fünfundvierzig (45) Tagen nach Lieferung der betreffenden Waren und Dienstleistungen zu beanstanden oder abzulehnen, als bedingungslose Abnahme durch den Käufer. Die Annahme der WAREN und DIENSTLEISTUNGEN entbindet den LIEFERANTEN nicht von seinen Verpflichtungen aus der BESTELLUNG, wie z.B. seiner Verantwortung für die Einhaltung der in Artikel 10 dargelegten Gewährleistungen.
8.2 Der Käufer hat das Recht, die Annahme der Waren und Dienstleistungen oder eines Teils davon zu verweigern, wenn ihm nicht die in der Bestellung angegebene Dokumentation und/oder die für die betreffende Art von Waren und Dienstleistungen übliche Dokumentation beigefügt ist.
8.3 Sobald dem Verkäufer Umstände oder Ereignisse bekannt werden, von denen vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie zu einer Verzögerung eines vereinbarten Liefertermins führen, hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich schriftlich darüber zu informieren.
Wenn der Verkäufer nicht in der Lage ist, einen vereinbarten Liefertermin einzuhalten, kann der Käufer ohne Aufforderung einen Betrag von zwei (2) Prozent des Auftragswerts für jede volle Woche der Verspätung nach dem Liefertermin von der Rechnung abziehen, bis zu einem Höchstbetrag von zehn (10) Prozent des Auftragswerts. Der Abzug des in diesem Artikel genannten Betrages durch den Käufer entbindet den Verkäufer nicht von seiner Verantwortung, dem Käufer die bestellten Waren und Dienstleistungen zu liefern.
8.4 Der Verkäufer teilt dem Käufer mindestens zwölf (12) Monate im Voraus schriftlich mit, wenn die Produktion der Waren und/oder die Verfügbarkeit der Dienstleistungen oder eines wesentlichen Teils davon eingestellt wird, und gibt dem Käufer letztmalig Gelegenheit, Waren und/oder Dienstleistungen in der vom Käufer gewünschten Menge zu Bedingungen zu erwerben, die nicht schlechter sind als die in der Bestellung für die betreffenden Waren oder Dienstleistungen enthaltenen.
8.5 Vorbehaltlich eines Ereignisses höherer Gewalt kann der Käufer für den Fall, dass der Verkäufer nicht in der Lage ist, die Waren und/oder Dienstleistungen gemäß den Bedingungen der Bestellung zu liefern, und der Käufer gezwungen ist, die Waren und/oder Dienstleistungen und/oder "Form, Passform, Funktion, Leistung"-Äquivalente von einer alternativen Quelle zu einem Preis zu beziehen, der den Preis für diese Waren und Dienstleistungen übersteigt, die zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen, die dem Käufer bei der Beschaffung dieser Waren und Dienstleistungen von einer solchen alternativen Quelle während eines Zeitraums von maximal einem (1) Jahr entstehen, und der Verkäufer hat diese zu zahlen.
8.6 Der Verkäufer hat Ursprungszeugnisse für Materialien, Komponenten und/oder die Waren gemäß den Angaben in der Bestellung oder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften vorzulegen. Darüber hinaus muss der Verkäufer für jede Ware eine Bescheinigung über die Übereinstimmung mit den Spezifikationen und/oder Referenzmustern und -modellen vorlegen. Alle Kosten für solche Bescheinigungen gelten als im Preis enthalten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
8.7 Das Eigentum an den Waren und Dienstleistungen und das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts der Waren und Dienstleistungen oder eines Teils davon, die im Rahmen dieses Vertrags verkauft werden, gehen auf den Käufer über, sobald die Waren und Dienstleistungen dem Käufer gemäß der in Artikel 9.1 unten festgelegten Lieferfrist geliefert wurden. Die Lieferfrist ist gemäß den von der Internationalen Handelskammer veröffentlichten Incoterms 2000 auszulegen, die Bestandteil dieser Vereinbarung sind (die "Incoterms").
9. Preis – Zahlungsbedingungen – Steuern und Abgaben
9.1 Der Preis gilt für die Lieferung der Waren und Dienstleistungen "Geliefert benannter Bestimmungsort, verladen auf das ankommende Fahrzeug, Zölle und Steuern bezahlt", sofern in der Bestellung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
9.2 Sofern in diesen Einkaufsbedingungen oder in der Bestellung nichts anderes vorgesehen ist, ist der Preis fest und unterliegt keiner Erhöhung oder Anpassung irgendeiner Art.
9.3 Der Verkäufer stellt den Preis nach Lieferung der Waren und Dienstleistungen in EUR in Rechnung.
9.4 Die Rechnung(en) des Verkäufers wird/werden vom Käufer innerhalb von sechzig (60) Tagen zum Monatsende ab dem Rechnungsdatum bezahlt. Inlandsrechnungen sind in zweifacher Ausfertigung und Auslandsrechnungen in fünffacher Ausfertigung auf der Grundlage der tatsächlich gelieferten Mengen und der in der Bestellung angegebenen Einheitspreise auszustellen. Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben muss jede Rechnung (i) die korrekte Bestellnummer, (ii) den korrekten Firmennamen, die korrekte Rechtsform und die korrekte Anschrift des Käufers und (iii) die korrekte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Käufers enthalten, jeweils wie in der Bestellung angegeben. Jede Rechnung, die eine der oben genannten Bedingungen nicht erfüllt, bleibt unbezahlt, ohne dass Zinsen anfallen, und eine Kopie der Rechnung wird zur Korrektur zurückgeschickt; der Käufer kann ohne vorherige formelle Mitteilung einhundertfünfundzwanzig (125) EUR vom Rechnungsbetrag für die dem Käufer entstandenen Verwaltungskosten abziehen.
9.5 Der Verkäufer haftet für alle Steuern und/oder Abgaben, die bis zur Lieferung der Waren und Dienstleistungen an den Käufer in Übereinstimmung mit dem vereinbarten Incoterm erhoben werden.
10. Garantie
10.1 Der Verkäufer garantiert hiermit, dass (i) die Waren und Dienstleistungen den Spezifikationen, Zeichnungen und Bestimmungen der technischen Dokumentation, den Referenzmustern und Modellen entsprechen, die der Bestellung beigefügt sind oder auf die in der Bestellung Bezug genommen wird, und (ii) dass die Waren und Dienstleistungen, alle Komponenten und Teile davon frei von Konstruktions-, Material- und Verarbeitungsfehlern sind und (iii) dass der Betrieb der Waren und Dienstleistungen ununterbrochen und/oder fehlerfrei ist und (iv) dass die Waren und Dienstleistungen in jeder Hinsicht den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen (die "Garantien").
10.2 Falls die Waren und Dienstleistungen oder ein Teil davon zu irgendeinem Zeitpunkt während der nachstehend definierten Gewährleistungsfrist eine oder alle Gewährleistungen nicht erfüllen, hat der Verkäufer auf Verlangen des Käufers, auf eigene Kosten, innerhalb einer angemessenen Zeit und auf eine Weise, die die Produktionsunterbrechung und/oder Verluste minimiert, entweder (a) die betroffenen Waren und Dienstleistungen, Komponente oder Teile zu reparieren, zu korrigieren oder zu ersetzen, um sicherzustellen, dass sie den vorherigen Garantien entsprechen; oder (b) neue Waren und Dienstleistungen oder neue Komponenten oder Teile liefern und installieren, die den Garantien und den Bestimmungen der Bestellung entsprechen. Wie hierin verwendet, bezieht sich die "Garantiezeit" auf vierundzwanzig (24) Monate ab dem Datum der Annahme der Waren und Dienstleistungen gemäß Artikel 8. Die Garantien gelten für alle reparierten, korrigierten oder ersetzten Waren und Dienstleistungen, Komponenten und Teile davon für den Rest der Garantiezeit zuzüglich der vom Verkäufer benötigten Zeit, um die fehlerhaften Waren und Dienstleistungen, Komponenten und Teile davon zu reparieren, zu korrigieren oder zu ersetzen und wieder in Betrieb zu nehmen, oder für maximal sechs (6) Monate, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist.
10.3 Falls die Waren und Dienstleistungen den Garantien nicht entsprechen und der Verkäufer nach Aufforderung durch den Käufer nicht umgehend die angemessenen Abhilfemaßnahmen gemäß Artikel 10.2 oben durchführt oder wenn die fehlerhaften Waren und Dienstleistungen dringende Abhilfemaßnahmen erfordern, kann der Käufer nach Benachrichtigung des Verkäufers über seine Absicht, dies zu tun, Abhilfemaßnahmen nach eigenem Ermessen durchführen oder durchführen lassen, auf Kosten und Risiko des Verkäufers. Der Verkäufer ist verpflichtet, innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Rechnung des Käufers alle angemessenen Kosten zu zahlen, die dem Käufer infolge oder im Zusammenhang mit solchen Abhilfemaßnahmen entstehen.
10.4 Alle Ersatzteile, die infolge eines Verstoßes gegen die Garantien obsolet sind, werden auf Kosten des Verkäufers durch konforme Ersatzteile ersetzt. Darüber hinaus wird der Verkäufer auf eigene Kosten und nach Wahl des Käufers entweder alle Ersatzteile, die aufgrund einer Verletzung der Garantien obsolet sind, zurücknehmen oder dem Käufer die Kosten für die Entsorgung dieser obsoleten Ersatzteile sowie alle dem Käufer in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten und Ausgaben erstatten.
10.5 Falls in einem Kalenderquartal während der Lieferzeit gemäß der Bestellung die Menge an nicht konformen Waren gleich oder mehr als zwei (2) Prozent der insgesamt in diesem Quartal gelieferten Menge an Waren ausmacht, kann der Käufer dem Verkäufer Kosten pro Einheit in Rechnung stellen, die den Wert der betreffenden Ware jedoch nicht um mehr als zehn (10) Prozent übersteigen, jedoch mindestens hundert (100) EUR pro Einheit betragen.
11. Haftung
Der Verkäufer haftet und hält den Käufer, seine Direktoren, Angestellten, Vertreter und Dritte (die "Entschädigungsempfänger") schadlos gegen alle Ansprüche, Klagen, Prozesse oder Verfahren, Verbindlichkeiten, Schäden, Verluste, Kosten und Ausgaben (einschließlich und ohne Einschränkung angemessener Anwaltsgebühren) jeglicher Art, , die gegen die Entschädigungsempfänger geltend gemacht werden oder ihnen entstehen als Folge eines Vertragsbruchs oder einer Garantieverletzung durch den Verkäufer oder einer Fahrlässigkeit des Verkäufers oder der Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften durch den Verkäufer oder in irgendeinem Zusammenhang damit.
12. HS&E Konformität
Der Verkäufer ist verpflichtet, zu jeder Zeit die Gesetze und Vorschriften zur Produktsicherheit einzuhalten, einschließlich und ohne Einschränkung der Rechtsvorschriften über die Beschränkung der Vermarktung und Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe und Zubereitungen. Der Verkäufer hat dem Käufer stets aktuelle Informationen über die Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltrisiken der Waren und Dienstleistungen sowie über die sichere Verwendung, Handhabung und Entsorgung der Waren und Dienstleistungen, Komponenten oder Teile davon zur Verfügung zu stellen. Vor der ersten Lieferung der Waren und Dienstleistungen sind diese Informationen und spätere Aktualisierungen an jeden spezifischen "ship-to"-Standort des Käufers zu übermitteln.
13. Höhere Gewalt
Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen für die Nichterfüllung oder Verzögerung ihrer Verpflichtungen gemäß der Bestellung aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses, das außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt.
Verzögert sich die Lieferung der Waren und/oder Dienstleistungen aufgrund höherer Gewalt, so wird die vereinbarte Lieferzeit um den Zeitraum dieser Verzögerung verlängert, sofern der Verkäufer den Käufer innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach Eintritt des Ereignisses der höheren Gewalt schriftlich benachrichtigt hat. Der Käufer hat dem Verkäufer keine zusätzliche Zahlung für Kosten zu leisten, die über die in der Bestellung vorgesehenen Kosten hinausgehen und dem Verkäufer aufgrund einer solchen Verzögerung entstehen. Wenn das Ereignis höherer Gewalt länger als drei (3) aufeinanderfolgende Wochen dauert, hat der Käufer das Recht, die Bestellung ohne jegliche Haftung zu stornieren.
14. Geheimhaltung
Sofern von Seiten des Käufers nicht schriftlich anders vereinbart, hat der Verkäufer alle Informationen, Kenntnisse und Daten, sei es technischer oder nicht-technischer Art, die ihm in irgendeiner Weise zuvor oder in der Zukunft von oder im Namen des Käufers offenbart wurden oder die er anderweitig im Zusammenhang mit der Bestellung erhalten hat, vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zweck der Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß der Bestellung zu verwenden, unabhängig davon, ob sie als vertraulich gekennzeichnet sind oder nicht. Der Verkäufer ist verpflichtet, die unbefugte Offenlegung dieser Informationen und deren unbefugte Nutzung durch andere zu verhindern, mit Ausnahme von Mitarbeitern des Verkäufers und Unterauftragnehmern, die diese Informationen zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags benötigen und die zuvor schriftlich mindestens in demselben Umfang verpflichtet wurden, wie der Verkäufer im Rahmen dieses Auftrags verpflichtet ist. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart von Seiten des Käufers, ist der Käufer nicht verpflichtet, Informationen des Verkäufers vertraulich zu behandeln oder in deren Nutzung eingeschränkt zu sein.
15. Patente, Marken und Urheberrechte
Der Verkäufer hält den Käufer schadlos und stellt ihn von sämtlichen Schäden, Verlusten und Ausgaben frei, die sich aus der Verletzung oder angeblichen Verletzungen eines Patents, einer Marke oder eines Urheberrechts eines Dritten durch die Waren und Dienstleistungen, eine Komponente oder Teile davon und/oder durch die Nutzung der Waren und Dienstleistungen durch den Käufer oder den Kunden des Käufers ergeben und verteidigt und regelt auf eigene Kosten alle Ansprüche. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass der Verkäufer unverzüglich schriftlich von der Einleitung eines solchen Prozesses oder Verfahrens benachrichtigt wird, und unter der weiteren Voraussetzung, dass der Käufer einen solchen Prozess oder ein solches Verfahren nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers beilegen oder einen Vergleich schließen wird. Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten jedoch nicht für Verletzungen, die durch vom Käufer gelieferte Spezifikationen verursacht werden.
16. Kündigung aus Bequemlichkeitsgründen
Der Käufer kann nach eigenem Ermessen jederzeit die Bestellung ganz oder teilweise durch schriftliche Mitteilung an den Verkäufer kündigen, und der Käufer und der Verkäufer werden einen angemessenen Betrag verhandeln, den der Käufer dem Verkäufer zahlen wird, um den Verkäufer für nachweisbare und vernünftige tatsächliche Kosten zu entschädigen, die dem Verkäufer aufgrund der Kündigung durch den Käufer gemäß dieser Bestimmung entstanden sind.
17. Kündigung bei Vertragsverletzung
17.1 Im Falle einer (i) Konkursanmeldung durch oder gegen den Verkäufer, oder (ii) Erklärung des Konkurses des Verkäufers, oder (iii) Insolvenz des Verkäufers oder einer Beeinträchtigung seiner Kreditwürdigkeit nach vernünftigem Ermessen des Käufers, oder (iv) Einleitung von Verfahren durch oder gegen den Verkäufer zur Bestellung eines Treuhänders, zur Neustrukturierung, zur Liquidation, zur Auflösung, zur Umschuldung oder zur Erlangung ähnlicher Erleichterungen, hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich nach dem Eintreten eines solchen Ereignisses darüber zu benachrichtigen. Der Käufer kann nach eigenem Ermessen entweder die Erfüllung der Bestellung verlangen oder die Bestellung stornieren. Im letzteren Fall wird die Bestellung aufgrund der Willensbekundung des Käufers durch einfaches Einschreiben automatisch und ohne Vorladung oder Fristsetzung mit sofortiger Wirkung storniert.
17.2 Vorbehaltlich eines Ereignisses höherer Gewalt, wenn der Verkäufer seine Verpflichtungen gemäß der Bestellung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt und/oder in der vereinbarten Weise erfüllt oder erfüllt, oder wenn der Verkäufer es versäumt, einen solchen Mangel innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach schriftlicher Benachrichtigung durch den Käufer zu beheben, kann der Käufer die betreffende Bestellung oder einen Teil davon jederzeit innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Ablauf der fünfzehn (15)-tägigen Frist durch schriftliche Kündigung an den Verkäufer stornieren.
17.3 Bei der Kündigung der Bestellung gemäß den oben genannten Bestimmungen und ungeachtet etwaiger Meinungsverschiedenheiten zwischen Käufer und Verkäufer bezüglich des Verschuldens des Verkäufers hat der Verkäufer auf Kosten des Käufers:
(a) sofort alle Arbeiten im Zusammenhang mit der Bestellung oder dem stornierten Teil davon einzustellen und nach Wahl des Käufers alle ausstehenden Bestellungen für Materialien und/oder Arbeiten entweder zu stornieren oder an den Käufer zu übertragen; und
(b) dem Käufer umgehend alle Spezifikationen, Zeichnungen, technischen Unterlagen, Modelle, Formen, Werkzeuge und die Lizenzen, Genehmigungen, Zertifikate, Bescheinigungen und andere Dokumente im Zusammenhang mit den Waren und Dienstleistungen zu übergeben; und
(c) dem Käufer alle Verbesserungen an den Waren und Dienstleistungen sowie den Spezifikationen, Zeichnungen, technischen Unterlagen, Modellen, Formen, Werkzeugen, die sich im Besitz des Verkäufers oder seiner Unterauftragnehmer befinden, offenzulegen und zur Verfügung zu stellen (die "Verbesserungen");
(d) dem Käufer umgehend alle Ausrüstungen, Materialien, Spezifikationen, Zeichnungen, technischen Unterlagen, Modelle, Formen, Werkzeuge zu übergeben, die vom Käufer geliefert oder bezahlt wurden und sich im Besitz des Verkäufers oder seiner Unterauftragnehmer befinden;
(e) dem Käufer umgehend die Lagerbestände an fertigen und in Bearbeitung befindlichen Waren zu übergeben, die sich auf den Geländen des Verkäufers oder seiner Unterauftragnehmer befinden;
(f) dem Käufer das uneingeschränkte, weltweite, gebührenfreie und nicht exklusive Recht zu gewähren, die Spezifikationen, Zeichnungen, technischen Unterlagen, Modelle, Formen, Werkzeuge und die Lizenzen, Genehmigungen, Zertifikate, Bescheinigungen und andere Dokumente im Zusammenhang mit den Waren und Dienstleistungen sowie den Verbesserungen zu nutzen und anzuwenden, um die in Bearbeitung befindlichen Waren zu vervollständigen und die Anforderungen des Käufers an die Waren zu erfüllen;
(g) dem Käufer alle im Voraus geleisteten Zahlungen zurückerstatten, sofern sie nicht durch Lieferungen von Waren und Dienstleistungen vor der Kündigung abgedeckt sind.
17.4 Nach der Kündigung oder dem Ablauf eines Auftrags gemäß den darin festgelegten Bedingungen hat der Verkäufer keinerlei Anspruch auf Entschädigung, Schadensersatz oder sonstige Zahlung ausschließlich aufgrund oder im Zusammenhang mit einem solchen Ablauf oder einer solchen Kündigung, und der Verkäufer verzichtet ausdrücklich auf alle Rechte und Ansprüche diesbezüglich, sei es nach geltendem Recht oder nach Billigkeit. Der Verkäufer wird den Käufer außerdem gegen alle Ansprüche, Haftungen, Verluste, Schäden und Ausgaben jeglicher Art entschädigen, die dem Käufer als Folge eines Verstoßes des Verkäufers entstehen.
18. Allgemeine Bestimmungen
Jede Übertragung einer Bestellung durch den Verkäufer ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers ist ungültig. Die Bestellung enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien. Änderungen an der Bestellung und/oder der Verzicht auf ein hierin vorgesehenes Recht oder Heilmittel sind nur wirksam, wenn sie schriftlich getroffen und von ordnungsgemäß autorisierten Vertretern beider Parteien unterzeichnet wurden. Die Bestellung ersetzt jegliche vorherige Vereinbarung zur Lieferung von Waren und Dienstleistungen an den Käufer.
19. Rechtsmittel
Die Rechte und Rechtsbehelfe des Käufers (einschließlich der vom Verkäufer zu leistenden Entschädigungen), die hier und/oder in der Bestellung angegeben sind, gelten zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsbehelfen des Käufers nach dem Gesetz oder nach Billigkeitsrecht und schließen diese nicht aus oder beeinträchtigen sie.
20. Anwendbares Recht – Streitbeilegung
Die Bestellung unterliegt dem belgischen Recht und wird in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Bestellung ergeben, werden vom zuständigen Gericht des Ortes entschieden, an dem der Käufer seinen eingetragenen Sitz hat, ohne Rückgriff auf dessen Kollisionsrechtsgrundsätze und unbeschadet der Vollstreckung etwaiger Urteile oder Anordnungen hierzu jede andere Gerichtsbarkeit. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf von 1980 – bekannt als „Wiener Übereinkommen“ – finden keine Anwendung.